Individuelle VAUHAGE Service Konzepte

Die Verwaltung von Wohnungseigentum ist nach § 27 WEG unabdingbar und ferner in der Teilungserklärung auch Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft festgelegt.

Die VAUHAGE bietet neben diesen Leistungen auch weitere an:

  • Die technische Betreuung ist ein Schwerpunkt der Verwaltungstätigkeit. Diese Auffassung leiten wir aus dem § 21 Abs. 5 Nr. 2 des WEG ab. Diese gesetzliche Bestimmung überträgt dem Verwalter die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums.
  • Jedoch hat sich die permanente technische Überwachung des Gemeinschaftseigentums durch die VAUHAGE bewährt, da oftmals bei regelmäßigen Begehungen des Objektes Schäden in ihrer Entstehungsphase entdeckt werden und diese durch eingeleitete Sofortmaßnahmen nicht mehr zu kostenträchtigen Folgeschäden führen.
  • Die Verfolgung von Rechten aus dem Kaufvertrag, insbesondere Baumängel und Gewährleistungsansprüche, gehören nach dem Wohnungseigentumsgesetz nicht in den Verantwortungsbereich des Verwalters. Trotzdem stehen wir der Eigentümergemeinschaft im Rahmen unserer Verwaltungstätigkeit zu diesen Fragen als Berater zur Verfügung.
  • Die Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat ist von entscheidender Bedeutung. Diese wird von der VAUHAGE sichergestellt. Jedes Schriftstück, welches die Eigentümergemeinschaft betrifft, wird unaufgefordert in Kopie übersandt, die sog. „Beiratskopie“. Der Verwaltungsbeirat ist somit immer auf dem aktuellen Stand bei Belangen der Gemeinschaft. Alle wesentlichen Entscheidungen und Beschlüsse der Gemeinschaft werden gemeinsam mit dem Verwaltungsbeirat getroffen.
  • Um der möglichen Haftung von Verwalter, wie aber auch Beirat angemessen begegnen zu können, schließen wir für jede einzelne Liegenschaft eine sog. „Vermögensschadenhaftpflichtversicherung“ ab. Die Mitglieder des Beirates erfahren die gleiche Versicherung wie der Verwalter, der zu eigenen Lasten die Versicherungs-Prämie trägt.
  • Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hat auch ausländische Miteigentümer. Diesen stehen wir partnerschaftlich bei Fragen betreffend die Gemeinschaft zur Seite. Einzelne unserer Mitarbeiter beherrschen die türkische, kroatische, russische, englische als auch französische Sprache.
  • Die Sondereigentumsverwaltung bedeutet speziell für den Kapitalanleger, der nicht in Objektnähe wohnt, dass dieser Möglichkeit hat, die Abwicklung des Mietvertrages Fachleuten zu übertragen.

Die VAUHAGE bietet Ihnen individuelle Sondereigentumsverwaltungsverträge mit folgendem Inhalt an:

  • Mietinkasso
  • Heiz- und Nebenkostenabrechnung
  • Mietabrechnung mit dem Eigentümer
  • Abnahme und Übergabeverhandlungen mit dem Mieter

Die Vermietung ist nicht Gegenstand des Vertrages, kann jedoch gegen separate Honorierung sichergestellt werden.

Dies ist nur eine kurze Darstellung unserer Leistungen. Sofern Sie wünschen, können Sie ein auf Ihr Objekt individuell abgestimmtes Angebot erhalten. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.